AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Trainingsfahrten, Schlittenfahrten, und andere Schlittenhunde Events

Haftungsausschluss:

1.)Es wird keinerlei Haftung für eventuelle Schäden an Kleidung oder sonstigen Gegenständen übernommen. Keine Haftung für Personenschäden, die Events werden auf eigene Gefahr des Auftraggebers durchgeführt. Der Veranstalter kann die Teilnehmer nicht für unsachgemäßes Verhalten haftbar machen, sofern die Teilnehmer den Anweisungen des Veranstalters Folge leisten. Die Teilnehmer müssen bei Trainings- und / oder Schlittenfahrten dem Wetter angemessen gekleidet sein, wobei insbesondere ein passender Kopfschutz (Fahrradhelm) zur Pflichtausstattung gehört und von den Teilnehmern mitzubringen sind. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, das ohne eigenen Kopfschutz der Anbieter nicht verpflichtet werden kann, die Trainings- und / oder Schlittenfahrt durchzuführen, da die Sicherheit der Teilnehmer Vorrang hat. Kann die Fahrt wegen fehlendem Kopfschutz nicht durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Buchungsgebühr bzw ist die Gebühr trotzdem zu entrichten.

2.)Termine können von uns kurzfristig abgesagt werden (Krankheit von Tieren, Beschaffenheit der Strecke, Wetter usw.) Sollte ein Termin abgesagt  werden, wird ein Ersatztermin angeboten!

Bei Temperaturen über 15 Grad, werden keine Fahrten durchgeführt!

Gutscheine werden nicht zurückerstattet z.B. bei Schlechter Wetterlage, Krankheit oder Umzug, etc., ein Gutscheintermin kann in die nächste Saison oder auf eine andere Person übertragen werden. Es obliegt dem Veranstalter, einen Termin erst dann als Verbindlich anzusehen, wenn die Zahlung für ein  gebuchtes Event auf dem Konto des Veranstalters eingegangen ist. Dies ist dem Auftraggeber bei der Buchung mitzuteilen.Die Gebühren sind in der aktuellen Preisliste aufgeführt und gelten als Verbindlich vereinbart.

3.)Der Umgang mit unseren Tieren unterliegt immer dem Tierschutz

4.)Während des Events müssen die Anweisungen des Veranstalters befolgt werden. Bei Nichtbefolgen der Anweisungen und vor Allem, wenn dadurch Verletzungen bzw Schäden an den Hunden und /oder an den Teilnehmern zu befürchten sind, kann der Veranstalter das Event sofort abbrechen. In diesem Fall ist die Gebühr vom Auftraggeber trotzdem zu entrichten bzw wird nicht erstattet. Der Schutz und das Wohlbefinden der Hunde und den Teilnehmern hat immer Vorrang.

5.) Der Veranstalter hat das Recht, die erstellten Bild und Ton Materialien für eigene Werbezwecke im Internet und auf Werbeflyer zu verwenden.

6.)Termine können vom Auftraggeber bis zu 6 Tage vor dem gebuchten  Event kostenlos auf einen anderen Termin verlegt  werden; nach dieser Frist werden 100 % des Betrages fällig. Bei Nichterscheinen eines gebuchten Termins, werden 100 % des Betrages fällig.

7.)Bei Schneemangel finden die Fahrten mit einem Trainingswagen statt!

An gebuchten Terminen werden die Fahrten wetterabhängig durchgeführt!

Physiotherapie für Hunde

Behandlungsvertrag

Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das generelle Angebot des Tierphysiotherapeuten, die Physiotherapie auszuüben, annimmt und sich an den Tierphysiotherapeuten zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.

Der Tierphysiotherapeut ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag abzulehnen, insbesondere wenn es um Beschwerden geht, die der Tierphysiotherapeut aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Tierphysiotherapeuten für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.

Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

Der Tierphysiotherapeut erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten/ Halter in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Physiotherapie zur Diagnose und Therapie anwendet.

Über die Diagnose und Therapiemethoden entscheidet der Tierhalter frei, nachdem er vom Tierphysiotherapeuten über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht informiert wurde. Soweit der Patient / Halter nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist der Tierphysiotherapeut befugt, die Methode anzuwenden, die dem Therapeuten am geeignetsten erscheint und die dem mutmaßlichen Tierhalterwillen entspricht.

In der Regel werden vom Tierphysiotherapeuten Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und somit nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind, allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden. Tierphysiotherapie ersetzt nicht die Behandlung durch einen Tierarzt und ist daher gegeben falls als Ergänzung der Tiermedizinischen Behandlung anzusehen, die den Alternativmethoden zuzurechnen ist. Der Tierphysiotherapeut darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.

Mitwirkung des Tierhalters

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Tierhalter nicht verpflichtet. Eine aktive Mitwirkung ist jedoch Maßgeblich, um den optimalen Erfolg erzielen zu können. Zur aktiven Mitwirkung gehören auch, neben zwischen den Therapieeinheiten die vom Therapeuten gezeigten Übungen durch den Halter,  ausführliche Auskünfte zur Tierärztlichen Anamnese und Diagnose, sowie der Vorlage der Röntgenbilder und Behandlungsvorschläge.

Haftung

Der Tierphysiotherapeut haftet nicht für Schäden am Tier, die durch den Tierhalter durch Mitwirkung, an der Therapie, verursacht werden. Der Hundehalter haftet unmittelbar und in voller Höhe für Schäden, die er oder sein Tier  an Personen, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung verursachen. Der Tierphysiotherapeut haftet nur für Schäden die von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Soweit es sich um Personenschäden handelt ist die Haftung auf die Behandlungsgebühr beschränkt.

Gebühren, Entgeld, Fälligkeiten

Der Tierphysiotherapeut hat für seine Dienstleistung Anspruch auf ein Honorar. Die Gebühren sind in der aktuellen Preisliste aufgeführt und gelten als verbindlich vereinbart. Die Honorare sind in bar zu entrichten oder nach Absprache per Überweisung. Nach Abschluss einer Behandlungsphase erhält der Tierhalter auf Wunsch eine Rechnung. Nicht eingehaltene Termine werden berechnet, sofern sie nicht mindestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden.

Bei Nichtzahlung wird nach Einhaltung der gesetzlichen Mahnfristen der Rechtsweg beschritten.

Kynotherapie (Hundgestützte Therapie)

Therapievertrag

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das generelle Angebot der Kynotherapie annimmt und sich an „Die Hundemeisterei“ zum Zwecke der Beratung und  Durchführung der Therapie wendet. Soll die Therapie bei Personen angewendet werden, die nicht das 18.te Lebensjahr vollendet haben oder die unter gesetzlicher Betreuung stehen, z.B. wegen körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen, kann die Kynotherapie nur mit Einverständnis des gesetzlichen Vertreters / Betreuers in Auftrag gegeben werden. Um dieses Einverständnis einholen zu können, ist dem Kynotherapeuten der Name, die Anschrift und die Telefonnummer des ges. Vertreters / Betreuers zu nennen.

Inhalt und Zweck der Kynotherapie

Der Kynotherapeut erbringt seine Leistung gegenüber dem Patienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Kynotherapie zur Erstellung eines Therapieplans und Durchführung der Therapie anwendet. Hierzu ist die passive oder aktive Anwesenheit eines Hundes als Hilfsmittel erforderlich, der den Kynotherapeuten begleitet.

Über den Inhalt des Therapieplanes entscheidet der Therapeut nach Einsicht der Diagnosen z.B. in den Akten des Patienten und dem ersten Kontakt mit dem Patienten. Der Therapieplan ist den Fähigkeiten und Möglichkeiten des Patienten nach auszuarbeiten und muss gegeben falls bei Veränderungen des Zustandes des Patienten angepasst werden. Hierüber ist der Auftraggeber zu benachrichtigen.

Das zuständige Personal der Einrichtungen wird vom Auftraggeber angewiesen, dem Kynotherapeuten Einsicht in die Akten des Patienten zu gewähren, damit ein individuell auf den Patienten abgestimmter Therapieplan erstellt werden kann und mögliche Gefahren für den Patienten durch Nicht. Kenntnis von besonderen Umständen ausgeschlossen werden können. Dem Kynotherapeuten ist der Zugang zum Patienten zu ermöglichen, wobei es angeraten ist, das Kynotherapeut und Pflegepersonal sich Terminlich absprechen. Während der Therapie soll der Hund nicht durch das Personal abgelenkt werden, da der Hund sich auf den Patienten einlassen muss, was hohe Konzentration erfordert.

In der Regel werden vom Kynotherapeuten Methoden angewendet, die zwar Teilweise schon Wissenschaftlich belegt, jedoch schulmedizinisch nicht anerkannt sind. Insofern kann ein subjektiver erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden. Kynotherapie kann und darf nicht den Anspruch an Heilung des Patienten stellen.  In vielen Fällen aber kann Linderung bzw Verzögerung des Krankheitsverlaufs das Ziel sein. Daher ist Kynotherapie den alternativen und zusätzlichen  Methoden zuzuordnen und ist keine Heilbehandlung.

Haftung

Der Kynotherapeut handelt als Dienstleister des Auftraggebers und haftet nur für Schäden, die von ihm oder dem Hund vorsätzlich und grob Fahrlässig herbeigeführt werden. Für Schäden, die vom Patienten herbeigeführt werden z.B. durch dessen Verhalten, haftet der Kynotherapeut auch dann nicht, wenn es sich hierbei um Personenschäden handelt.  Die Hundemeisterei verfügt über eine entsprechende Haftpflichtversicherung, die auf Anfrage eingesehen werden kann. Eine Erlaubnis der zuständigen Behörde zur gewerblichen Hundehaltung liegt vor und kann eingesehen werden. Alle Hunde, die in der Kynotherapie eingesetzt werden, sind geimpft, werden regelmäßig entwurmt sowie  tierärztlich untersucht.

Gebühren, Entgeld, Fälligkeit

Der Kynotherapeut hat für seine Dienstleistung Anspruch auf ein Honorar. Die Gebühren sind in der aktuellen Preisliste aufgeführt und gelten als verbindlich vereinbart, Die Honorare sind für jeden Therapietag zu entrichten (bei Einzelterminen) oder nach monatlicher Rechnungsstellung. ( Bei Dauerpatienten). Fälligkeit ist das auf der Rechnung angegebenes Zahlungsziel. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine (24 Stunden vor Termin) werden berechnet. Bei Nichtzahlung wird nach Einhaltung der gesetzlichen Mahnfrist der Rechtsweg beschritten.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der Behandlungs,- Therapie oder Event Verträge oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit nicht die Wirksamkeit der jeweiligen Verträge insgesamt ungültig oder nichtig. Die Ungültigkeit oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.

Mit Ihrer schriftlichen oder mündlichen Buchung erkennen Sie unsere AGB`s an
[gzd_complaints]